Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Das meldet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) am 16. Oktober 2026. Ein Abstimmungsdatum nennt die Mitteilung nicht.
Ich bin seit mehr als 35 Jahren im DRK, mehr als die Hälfte davon in Leitungs- und Führungsfunktionen. Darum lese ich so ein Gesetz mit einer Frage: Was kommt davon im Rettungsdienst an?
TL;DR: Die Reform bringt eine einheitliche Notrufabfrage, ein Fachgremium auf Bundesebene und den Rettungstransport als Sachleistung. Das DRK kritisiert, dass die Kosten für die ständige Einsatzbereitschaft nur in der Begründung stehen, nicht im Gesetzestext. Wie viel davon im Alltag ankommt, hängt auch von der Umsetzung in den Ländern ab.
Was sich ändert
Der Gesundheitsausschuss hat am 14. Oktober 2026 seine Beschlussempfehlung vorgelegt (Drucksache 21/8629, Vorabfassung). Der endgültige Gesetzestext lag mir für diesen Beitrag nicht vor.
Die Leitstellen sollen Notrufe nach einer standardisierten, softwaregestützten Abfrage bearbeiten, spätestens 24 Monate nach Verkündung des Gesetzes. Kassenärztliche Vereinigungen und Rettungsdienst schließen dafür Kooperationsvereinbarungen.
Für gesetzlich Versicherte wird der Rettungstransport zur Sachleistung. Sie tragen das Kostenrisiko nicht mehr selbst. Die Drucksache nennt dafür bis zu 2.000 Euro pro Einsatz. Die Zuzahlung soll 15 Euro betragen.
Ein neues Fachgremium soll Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln. Nach der Beschlussempfehlung benennt der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, 16 Mitglieder. Dazu kommen je ein Mitglied der Länder und des Bundesgesundheitsministeriums sowie neun Mitglieder aus Organisationen der Leistungserbringer, Fachverbänden und Fachgesellschaften. Der Bund stellt von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur bereit.
Was das DRK kritisiert
Das sind Positionen des DRK, keine neutrale Bewertung.
Der wichtigste Punkt sind die Vorhaltekosten. So heißen die Kosten dafür, Fahrzeuge und Personal rund um die Uhr bereitzuhalten, auch wenn gerade niemand anruft. Das DRK sagt: Sie stehen nur in der Gesetzesbegründung. Zugleich werde die Ausgabenbegrenzung verschärft.
Beim Fachgremium gibt es nach Angaben des DRK keine verbindliche Stimmenzahl für die Leistungserbringer mehr. Die Besetzung soll sich an ihrer Bedeutung in der Notfallversorgung orientieren. Das passt nicht ohne Weiteres zu den neun Plätzen aus der Beschlussempfehlung. Hier hilft nur der Blick in den endgültigen Text.
Außerdem vermisst das DRK Regelungen zu Berg- und Wasserrettung, Bevölkerungsschutz und zur Alarmierung von Ersthelfenden. Die Datenstelle bleibt beim GKV-Spitzenverband. Das DRK wollte sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Warum das für die Praxis zählt
Meine Einschätzung: Ein Rettungsdienst, der schon im Alltag knapp finanziert ist, hat im Großschadensfall wenig Reserve. Dazu habe ich im Juli zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschrieben.
Am 13. Oktober 2026 standen acht Organisationen am Brandenburger Tor, darunter DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter und Malteser. Nach eigenen Angaben sichern sie nahezu die gesamte medizinische Notfallversorgung in Deutschland ab. Städtetag und Landkreistag unterstützten die Aktion.
Jetzt beginnt die Umsetzung. Die Länder können einheitliche Entgelte vorsehen, und die Kooperationsvereinbarungen müssen zustande kommen. Dort entscheidet sich, was die Reform vor Ort bedeutet.
Fazit
- Der Bundestag hat die Reform verabschiedet. Sie bringt eine standardisierte Notrufabfrage, ein Fachgremium und den Rettungstransport als Sachleistung.
- Das DRK vermisst im Gesetzestext die Finanzierung der Vorhaltekosten und eine verbindliche Mitsprache.
- Entscheidend wird die Umsetzung in den Ländern. Den endgültigen Gesetzestext solltest du selbst lesen.
Häufige Fragen
Was sind Vorhaltekosten im Rettungsdienst?
Die Kosten dafür, Rettungsmittel und Personal jederzeit einsatzbereit zu halten, unabhängig von der Zahl der Einsätze.
Ist die Notfallreform schon in Kraft?
Das ist aus den Quellen nicht ablesbar. Den Stand im Bundesrat und die Verkündung findest du im Bundesgesetzblatt.
Betrifft die Notfallreform den Katastrophenschutz?
Das DRK sagt, Bevölkerungsschutz und Alarmierung von Ersthelfenden seien nicht ausreichend geregelt. Der Katastrophenschutz selbst ist Sache der Länder.
Aus meiner langjährigen ehrenamtlichen Arbeit kenne ich den Katastrophenschutz aus unterschiedlichen Rollen und Perspektiven. Weitere Beiträge und Informationen zu meinem Engagement findest du im Bereich Katastrophenschutz.
Quellen: